Name im Urteil zu sehen: Keine Entschädigung

Themenbild: Paragraph
Themenbild: Paragraph(c) Bilderbox
  • Drucken

Jurist hatte sich über fehlende Anonymisierung beschwert.

Wien. Da er mit seinem (fremdländisch klingenden) Familiennamen Nachteile bei der Jobsuche fürchtete, hatte ein Jurist nach der Sponsion ebendiesen ändern lassen. Den Wunsch, dass er den Sponsionsbescheid noch einmal mit dem neuen Namen bekommt, erfüllte die Uni nicht. Rechtsmittel des Juristen an den Verfassungs- (VfGH) und Verwaltungsgerichtshof (VwGH) blieben erfolglos.

Nun ärgerte sich der Mann zusätzlich darüber, dass der VwGH eine damalige Entscheidung zunächst so veröffentlicht hatte, dass sie nicht völlig anonymisiert war. Es ging noch der alte und der neue Familienname des Mannes und der Umstand der Namensänderung hervor. Der Mann fühlte sich gekränkt und klagte die Republik auf 5200 Euro Entschädigung.

Der Oberste Gerichtshof (1 Ob 22/18) wies dieses Ansinnen zurück. Die Namensnennung sei ein Akt der Rechtsprechung, nicht der Justizverwaltung gewesen. Und der Staat hafte laut Gesetz nie für Judikate von Höchstgerichten. (aich)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.06.2018)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.