Alkoholisiert zur Polizei und zurück: Teilerfolg vor VwGH

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Verfahrensfehler. Gericht unterließ Verhandlung.

Wien. In alkoholisiertem Zustand zur Polizei zu fahren, um dort seinen wegen einer Alkoholfahrt abgenommenen Führerschein abzuholen, ist keine sehr gute Idee. Aber sie ist noch immer gut genug, um bei einer weiteren Bestrafung mit einer juristischen Finte noch einen kleinen Erfolg herausholen zu können.

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