Wien. Wer gleich nach der Aufforderung, zur Alkoholkontrolle ins Röhrchen zu blasen, darauf hinweist, aus medizinischen Gründen nicht dazu in der Lage zu sein, darf nicht wegen Verweigerung des Tests bestraft werden. Das geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) hervor, mit der ein mutmaßlicher Alkolenker freigesprochen worden ist.
Atemluftkontrolle: Freispruch für Alkotest-"Verweigerer"
VwGH verbietet, dass die Polizei sich über die Berufung eines möglichen Alkolenkers auf medizinische Gründe gegen Röhrchenblasen hinwegsetzt.


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