Kontaktrecht: Ex-Stiefvater erhält Besuchsrecht

Themenbild: Justitia
Themenbild: Justitia(c) Benedikt Kommenda
  • Drucken

Das Höchstgericht kommt einem Mann entgegen: Er darf den Stiefsohn auch alleine sehen, obwohl sich der Mann von der Mutter des Kindes getrennt hat.

Wien. Dass Mutter und Vater nach einer Trennung um Sorge- und Besuchsrecht streiten, kommt öfters vor. In einem aktuellen Fall galt es nun aber, die Frage zu klären, inwieweit ein Mann das Kind seiner Ex-Partnerin weiter sehen darf, obwohl er gar nicht der Vater des Kindes ist.
Bis 2013 war der Mann in einer Beziehung mit der Mutter des Buben gewesen. Gemeinsam haben sie auch eine 2010 geborene Tochter. Als Stiefvater entwickelte der Mann aber auch Gefühle für den Sohn seiner damaligen Partnerin. Dieser ist Jahrgang 2005 und entstammt einer früheren Beziehung der Frau.


Der Sohn bezeichnet seinen Stiefvater auch weiterhin als „Papa“. Bisher konnte der Vater, wenn er seine leibliche Tochter besuchte, den Stiefsohn gleichzeitig sehen. Und, wenn er mit der Tochter telefonierte, konnte er auch mit dem Stiefsohn reden. Dieser hat zwar ein eigenes Handy, diesbezüglich gestaltet sich der Kontakt aber schwierig. Die Mutter verbietet ihrem Sohn, weiterhin über WhatsApp mit dem (einstigen) Stiefvater Kontakt zu halten. Auch sprach sich die Mutter vor Gericht gegen ein verbindliches Kontaktrecht aus, wie es dem Mann vorschwebt.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.