Gericht zu mild mit türkischem Ex-Islamisten

Justizanstalt Gerasdorf
Justizanstalt GerasdorfAPA/ROBERT JAEGER
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Das Bundesverwaltungsgericht hatte gefunden, ein kriminell gewordener junger Türke sei schon geläutert. Das Höchstgericht hält ihm nun vor, es habe den Fall zu ungenau geprüft.

Wien. Darf ein junger Türke, der zweimal wegen des Verbrechens der terroristischen Vereinigung verurteilt worden ist, in Österreich bleiben? Um diese Frage kreiste ein Verfahren, das nun vor dem Verwaltungsgerichtshof sein vorläufiges Ende gefunden hat. Das Bundesverwaltungsgericht hatte demnach vorschnell Milde gegenüber dem jungen Mann walten lassen.

Seine Mutter war 2005 mit ihm als Fünfjährigem nach Österreich gekommen; beide beantragten, wie zuvor sein Vater, Asyl. Alle drei und seine 2006 geborene Schwester scheiterten damit. Der damals noch existente Asylgerichtshof stellte aber 2011 fest, dass die Mutter und die Kinder auf Dauer nicht ausgewiesen werden dürften, im Gegensatz zum Vater, der seine Frau misshandelt hatte und das Land verlassen musste.

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