Ein teurer Sportwagen sollte aus der Schweiz nach München gebracht werden. Das Zollamt Feldkirch schrieb dem ahnungslosem Lkw-Lenker Abgaben vor, denen er nur mühsam entkommt.
Wien. Zu einer Lehrfahrt wurde eine vermeintliche Leerfahrt eines Schweizer Lkw-Fahrers, der einen teuren Sportwagen nach München bringen sollte: Der Mann musste erfahren, dass dabei hohe Einfuhrabgaben fällig werden. Beim Versuch, sich dagegen zu wehren, hat er einen Rückschlag vor dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH) erlitten. Noch scheint aber nicht alles verloren für den Mann, der mit seinem Gehalt kaum je den geforderten Betrag zahlen kann: 224.000 €.
Als der Mann mit seinem geschlossenen Sattelzug am Grenzübergang Hohenems anhielt, versuchte er zuerst pantomimisch zu erklären, dass er nichts zu deklarieren habe: Er überkreuzte die Arme vor dem Körper, öffnete sie und drehte die Handflächen nach außen. Auf die Frage, ob er anmeldepflichtige Waren mitführe oder „leer“ sei, antwortete er, dass es sich um eine Leerfahrt handle.