Scheidung: Frau verlor Unterhalt, Anwalt fällt um Honorar um

Ein Anwalt empfahl einer Klientin, die sich von ihrem Mann wegen dessen Verschuldens scheiden lassen wollte, auf eine Trennung wegen Zerrüttung umzustellen.
Ein Anwalt empfahl einer Klientin, die sich von ihrem Mann wegen dessen Verschuldens scheiden lassen wollte, auf eine Trennung wegen Zerrüttung umzustellen.(c) Clemens Fabry
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Jurist warnte nicht vor Umstieg auf Scheidung wegen Zerrüttung - teurer Schadenersatz droht.

Wien. Warum er auf diese Idee gekommen ist, bleibt im Dunkeln, doch die fatalen Folgen liegen offen zutage: Ein Anwalt empfahl einer Klientin, die sich von ihrem Mann wegen dessen Verschuldens scheiden lassen wollte, auf eine Trennung wegen Zerrüttung umzustellen. Wie der Oberste Gerichtshof (OGH) nun bestätigt, hat sich der Anwalt damit selbst um sein Honorar gebracht; das dürfte aber ein weiteres, noch größeres finanzielles Problem für ihn nach sich ziehen.

70.000 Euro für nichts?

Im Zuge der Scheidung wegen Verschuldens hätte die Frau jedenfalls mit 5000 Euro an monatlichem Unterhalt von ihrem Mann rechnen können. Indem sie sich aber auf Anraten ihres Anwalts wegen Zerrüttung ohne Ausspruch eines Verschuldens hat scheiden lassen, hat sie ihren Anspruch auf Unterhalt verspielt. Die Leistungen des Anwalts, immerhin mit knapp 70.000 Euro beziffert, waren damit wertlos, und die Frau braucht das geforderte Honorar nicht zu bezahlen. Der OGH hat eine außerordentliche Revision des Anwalts gegen dieses Urteil zurückgewiesen (OGH 5 Ob 78/18h).

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