Frau darf nicht vom Exfreund erben

Die Tür zum Erbe öffnete sich für die einstige Partnerin des Verstorbenen auch vor dem Verfassungsgerichtshof nicht.
Die Tür zum Erbe öffnete sich für die einstige Partnerin des Verstorbenen auch vor dem Verfassungsgerichtshof nicht.(c) APA/HANS KLAUS TECHT (HANS KLAUS TECHT)
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Eine Gesetzesänderung, laut der Testamente früherer Lebenspartner nach der Trennung nicht mehr gelten, kostete eine Frau ihr Erbe. Zu Recht, sagen die Verfassungsrichter.

Wien. Auch nach Ende der Lebenspartnerschaft habe man einen sehr guten Draht zueinander gehabt. Sie habe den Mann während seiner Krankheit umfassend begleitet, gab die Frau an. Und sie sei bis zuletzt bei ihm gewesen. Deswegen forderte sie nun auch das Erbe ein. Und tatsächlich hatte der Mann einst ein Testament zu Gunsten der Frau gemacht. Doch was die Frau offenbar übersehen hatte, war eine Gesetzesänderung, die einige Monate vor dem Tod des Mannes in Kraft getreten war.

Und sie besagt, dass Testamente früherer Lebenspartner als aufgehoben gelten, wenn die Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht. Es sei denn, der Verstorbene habe ausdrücklich das Gegenteil angeordnet. Diese Regel gilt seit Anfang 2017, im April dieses Jahres war der Mann verstorben. Das Testament des Mannes, in dem er die Frau als Universalerbin eingesetzt hatte, stammt aus dem März 2004. Damals waren die beiden noch ein Paar gewesen.

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