Dampfshop: „Kosten“ verstieß gegen Rauchverbot

(c) REUTERS (Valentyn Ogirenko)
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Seine Kunden müssten die Produkte gleich im Laden testen, meinte ein Verkäufer von Dampfartikel. Das Verwaltungsgericht entgegnete, dass man im Alltag viele Produkte nicht gleich im Geschäft ausprobieren dürfe.

Wien. Ein Verkäufer von E-Zigaretten kann Kunden nicht einfach das Konsumieren der Produkte in seinem Schauraum gestatten. Das zeigt eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wien.

Es ging um die Frage, ob der Geschäftsführer eines Shops für Elektrozigaretten und Liquids mit einer Strafe belegt werden kann. Der Magistrat der Stadt Wien hatte eine solche wegen Verstoßes gegen den Nichtraucherschutz verhängt. Der Geschäftsführer des Shops bekämpfte die Strafe vor Gericht.

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