Abgasmanipulation: Käufer wird Mogel-Auto nicht los

Auch im Audi Q3 sollte die Motorsteuerung bessere Abgastestwerte ergeben
Auch im Audi Q3 sollte die Motorsteuerung bessere Abgastestwerte ergebenDie Presse/Clemens Fabry
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Der Fahrer eines Audi, der mit Schummel-Software versehen war, wollte sein Auto zurückgeben. Er blitzt vor Gericht ab, weil er es auch in Kenntnis des Schwindels gekauft hätte.

Wien. Während die Autobranche gebannt auf die Entwicklung der Autopreise ab 1. September wartet, ab dem nur noch Fahrzeuge mit Zertifizierung nach dem neuen Abgastestverfahren WLTP (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure) verkauft werden dürfen, sind auch die Folgen des Abgasskandals für frühere Autokäufe noch nicht endgültig absehbar. Können Autokäufer ihre Fahrzeuge zurückgeben, wenn diese mit einer Abgaswert-schönenden Manipulationssoftware ausgestattet waren? Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat jetzt entsprechenden Hoffungen einen Dämpfer versetzt.

Der Kläger hatte am 5. März 2013 im Land Salzburg einen Audi Q3 quattro mit Dieselmotor gekauft. Ab Herbst 2015 wurde bekannt, dass VW bei verschiedenen Fahrzeugreihen des Konzerns Dieselaggregate mit einer speziellen Motorsteuerung eingebaut hatte, die Abgaswerte just während der Messung auf dem Prüfstand verbessern sollte. Der Fahrer des Audi – ebenfalls ein Auto aus dem Hause VW – wollte daraufhin sein Fahrzeug zurückgeben und den Kaufpreis von 31.008 Euro wiederbekommen. Denn in seinem Auto sei jene Manipulationssoftware verbaut gewesen, die bewirkt habe, dass zumindest die Stickoxidwerte nicht den Angaben im Typenschein entsprochen hätten. Der Hersteller hätte ihn damit vorsätzlich in die Irre geführt.

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