Temposünder darf nicht mehr Traktor fahren

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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VwGH billigt Führerscheinabnahme für zwei Wochen.

Wien. Verkehrsunzuverlässig: So lautete das Urteil des Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich über einen Mann, der im Bezirk Braunau am Inn in eine mobile Radarkontrolle geraten war. Im Ortsgebiet war er bei erlaubten 50km/h mit Tempo 107km/h erwischt worden. Das Gericht bestätigte die Entscheidung der Bezirkshauptmannschaft, dem Mann den Führerschein für alle Klassen für zwei Wochen zu entziehen.

Betroffen waren damit neben dem Auto-, Motorrad- und Lkw-Führerschein auch der Traktorschein des Mannes. Fahrzeuge dieser Klasse (F) dürfen zwar nicht einmal eine Bauartgeschwindigkeit von mehr als 50km/h erreichen, sodass selbst nach Einschätzung des Verwaltungsgerichts eine Wiederholung der Temposünde mit dem Traktor „kaum möglich“ wäre. Doch darauf kommt es, wie jetzt der Verwaltungsgerichtshof bestätigt, gar nicht an.

Die Verkehrszuverlässigkeit fehlt, wenn angenommen werden muss, dass eine Person „wegen ihrer Sinnesart beim Lenken von Kraftfahrzeugen die Verkehrssicherheit insbesondere durch rücksichtsloses Verhalten im Straßenverkehr“ gefährden wird. Das sei auch anders als durch Wiederholung des gleichen Delikts möglich – und auch mit einem Traktor, so der VwGH (Ro 2018/11/0003). (kom)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.09.2018)

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