GmbH pleite: Angestellte muss Abfertigung zurückzahlen

(c) Michaela Seidler
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OGH wirft Exmitarbeiterin eines Verlags vor, Geld genommen zu haben, obwohl sie als (Mini-)Teilhaberin an der Zahlungsfähigkeit hätte zweifeln müssen.

Wien. Für eine langjährige Mitarbeiterin eines Verlags erwies sich ein kleiner Geschäftsanteil, den sie als Bonus für ihre guten Leistungen erhalten hatte, als Danaergeschenk. Nachdem sie gekündigt worden war und der Verlag pleite gegangen ist, muss die Frau jetzt Abfertigungszahlungen zurückgeben. Sie war ahnungslos, was ihre Gesellschafterstellung betraf. Das wurde ihr finanziell zum Verhängnis.

Die Frau war rund zehn Jahre bei dem Verlag und verkaufte Anzeigen und Kooperationen. Dass sie 2008 in einem neuen Vertrag neben „kaufmännische Angestellte“ das Attribut „Geschäftsleitung für Business, Development und Verkauf“ verpasst bekam, hatte nur Marketinggründe, änderte aber nichts an ihrer Tätigkeit: Nie traf sie Entscheidungen, die einer Geschäftsleitung zustehen. Auch der Geschäftsanteil von 1274 Euro, den sie damals geschenkt bekam, ließ ihre Stellung als schlichte Angestellte scheinbar unverändert.

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