Unlauterer Wettbewerb

Ökowerbung: Plastik aus Meer darf nicht vom Strand sein

Plastikmüll in den Weltmeeren wird in der Öffentlichkeit zunehmend als Problem wahrgenommen.
Plastikmüll in den Weltmeeren wird in der Öffentlichkeit zunehmend als Problem wahrgenommen.(c) REUTERS (Jorge Silva)
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Spülmittelflaschen dürfen nicht mit irreführenden Werbeaussagen verkauft werden.

Wien. Der Plastikmüll in den Weltmeeren wird in der Öffentlichkeit zunehmend als Problem wahrgenommen. Wie schön also, wenn man etwas Gutes tun und Verpackungen kaufen kann, die aus Müll aus dem Meer hergestellt worden sind. Weniger schön ist es allerdings, wenn das nur in der Werbung vorgegaukelt wird.

„Ocean Bottle – hergestellt mit 50 Prozent Plastikmüll aus dem Meer“ stand auf Spülmittelflaschen, auf deren Halsmanschette auch eine im Meer schwimmende Flasche abgebildet war. „Wir setzen ein Zeichen für unsere Meere“ und „Mach mit, unsere Meere vom Plastikmüll zu befreien“ stand auf der Rückseite zu lesen, womit die Reinigung der Meere gewissermaßen zum Programm erhoben wurde.

Ein Mitbewerber hinterfragte allerdings diese Aussagen, woraufhin deren Verwender einräumen musste: Die Flaschen bestehen zwar zu mehr als 50 Prozent aus recycletem PET-Plastik; das wurde jedoch nach der Fußball-WM 2014 in Brasilien an Stränden, Flussufern und Wasserläufen einer Bucht in Rio de Janeiro aufgesammelt, und es steht nicht fest, dass das Plastik aus dem Meer stammte.

Das Oberlandesgericht (OLG) Wien verbot deshalb in zweiter Instanz mit einer einstweiligen Verfügung die Werbung mit den erwähnten Aussagen. Und der Oberste Gerichtshof billigte die Entscheidung, indem er eine außerordentliche Revision des vorgeblichen Meeresschützers zurückwies (4 Ob 144/18g).

Dumme, flüchtige Betrachter?

Entgegen dessen Ausführungen sei das OLG nicht von einem „dummen“ oder „flüchtigen“ Betrachter ausgegangen, sondern von einem angemessen aufmerksamen und kritischen Durchschnittsverbraucher. Die Einschätzung, dass die Kunden in die Irre geführt worden wären, bedürfe keiner Korrektur, zumal gerade an Werbung mit Umweltschutzbegriffen ein strenger Maßstab anzulegen sei. Denn sie eigne sich besonders gut dafür, den Kaufentschluss zu beeinflussen, so der OGH. (kom)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 24.09.2018)

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