Neumayr als OGH-Vize vorgeschlagen

Der aus Salzburg stammende Richter soll Elisabeth Lovrek nachfolgen, die ihrerseits nach der Pensionierung von OGH-Präsident Eckart Ratz am 1. Juli von der Stellvertreterin zur Präsidentin aufgerückt ist.
Der aus Salzburg stammende Richter soll Elisabeth Lovrek nachfolgen, die ihrerseits nach der Pensionierung von OGH-Präsident Eckart Ratz am 1. Juli von der Stellvertreterin zur Präsidentin aufgerückt ist.(c) Clemens Fabry
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Im zweiten Anlauf dürfte der Sprung ins Präsidium gelingen.

Wien. Matthias Neumayr (60), Senatspräsident am Obersten Gerichtshof, dürfte bald Vizepräsident des OGH werden. Justizminister Josef Moser hat dem Vernehmen nach Neumayr dem Bundespräsidenten zur Ernennung vorgeschlagen. Läuft alles nach Plan, wird Bundespräsident Alexander Van der Bellen Neumayr mit 1. November ernennen.

Der aus Salzburg stammende Richter soll Elisabeth Lovrek nachfolgen, die ihrerseits nach der Pensionierung von OGH-Präsident Eckart Ratz am 1. Juli von der Stellvertreterin zur Präsidentin aufgerückt ist (morgen wird sie feierlich in ihr Amt eingeführt). Zweite Vizepräsidentin ist Strafrichterin Eva Marek.

Auch Neumayr hat seine Laufbahn im Strafrecht begonnen: Nach dem Studium an der Universität Salzburg hat er dort als Assistent im Institut für Strafrecht gearbeitet. Nach seiner Ernennung zum Richter am 1. Februar 1984 wandte er sich jedoch bald dem Zivilrecht zu, ergänzt durch das Arbeits- und Sozialrecht, das ihn seit Inkrafttreten des Arbeits- und Sozialgerichtsgesetzes 1987 ebenfalls beruflich beschäftigt.

Neumayr gilt als engagierter und fachlich ausgezeichneter Richter: Er ist seit März 2013 Universitätsprofessor an seiner Stamm-Uni im Fachbereich Privatrecht mit Lehrbefugnis Zivilverfahrensrecht.

Schon OGH-Präsident Ratz wollte Neumayr als seinen Stellvertreter haben, als die beiden damaligen Vizepräsidentinnen Ende 2014 in Pension gingen. Bundespräsident Heinz Fischer entschied aber für den dienstälteren Anton Spenling (mittlerweile in Pension); traditionell wird man nicht als „einfacher“ OGH-Hofrat, der Neumayr zu jener Zeit noch war, direkt Vizepräsident. Fischer setzte sich nur bei Lovrek (59) über dieses ungeschriebene Gesetz hinweg.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 01.10.2018)

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