EU will Verbriefungen sicherer machen

Verbriefungszweckgesellschaft.
Verbriefungszweckgesellschaft.(c) Die Presse
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Zehn Jahre nach dem Zusammenbruch von Lehman soll in Europa ein Instrument wiederbelebt werden, das Mitverursacher der Finanzkrise war. Die Verbriefungen neuer Prägung sollen aber zuverlässiger gestaltet werden.

Wien. Immobilienblase, Lehman-Pleite, Weltwirtschaftskrise. Verbriefungen wertloser Subprime-Kredite gelten als (ein) Auslöser der Finanzkrise im Jahr 2008. Vor diesem Hintergrund werden Verbriefungen in der Öffentlichkeit oft als dubios und intransparent dargestellt. Richtig eingesetzt sind sie für Unternehmen aber ideale Finanzierungsinstrumente. Schon seit Jahren arbeitet die EU an der Wiederbelebung ihrer Verbriefungsmärkte, zieht dabei aber auch Lehren aus der Vergangenheit. Am 1. Jänner 2019 tritt die EU-Verbriefungsverordnung in Kraft, die einen neuen Rechtsrahmen für Verbriefungen und Sondervorschriften für besonders einfache, transparente und standardisierte Verbriefungen schaffen soll.

Verkauf von Forderungen

Bei einer Verbriefung werden – vereinfacht gesagt – bestehende Forderungen eines Gläubigers (englisch: Originator) zu einem Gesamtpaket gebündelt, in Wertpapiere umgewandelt („verbrieft“) und anschließend an Anleger verkauft. In der Praxis werden dafür Zweckgesellschaften (SPV, Special Purpose Vehicle) verwendet, die Aussteller der Wertpapiere sind. Der Anleger kauft ein Wertpapier, das mit den darin verbrieften Forderungen hinterlegt ist. Deswegen werden diese Wertpapiere auch als Asset-Backed Securitys bezeichnet.

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