DSGVO löschte Urteilsinhalt nicht

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Themenbild: DSGVO(c) APA/AFP/PHILIPPE LOPEZ (PHILIPPE LOPEZ)
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Fahrgestellnummer bleibt in OGH-Urteil.

Wien. Er sei Eigentümer eines Pkw, den er aber nur schwer verkaufen könne, klagte ein Mann. Den Grund ortet er in einem Urteil zur Steuerhinterziehung, bei dem ein vorheriger Eigentümer belangt worden war. Der Wagen war einst nicht korrekt verzollt worden. Und die Fahrgestellnummer wurde im damaligen Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) genannt. Und dieses Urteil ist – wie jede höchstgerichtliche Entscheidung – öffentlich per Internet einsehbar.

Doch nun witterte der heutige Eigentümer des Pkw eine Chance. Denn am 25. Mai ist die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten. Und diese nahm der Mann zum Anlass, sich an den OGH zu wenden. Und die Anonymisierung der Fahrgestellnummer aus dem Urteil von 2002 zu fordern.

Die Höchstrichter betonten, dass die Fahrzeuggestellnummer zu Recht veröffentlicht worden sei. Zwar seien nach dem OGH-Gesetz etwa Namen und Anschriften zu anonymisieren, wenn man daraus Rückschlüsse auf Personen ziehen kann. Dies entscheidet grundsätzlich der Senat, der auch das Urteil fällt. Aber auf Fahrgestellnummern finde dieses Gesetz keine Anwendung, erklärte der OGH.

Und wie ist das nun mit der DSGVO? Nach dieser Vorschrift hat jede betroffene Person das Recht zu verlangen, dass die betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden. Und zwar dann, wenn sie für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind. Als „personenbezogene Daten“ können auch Kennnummern, Standortdaten oder andere Merkmale gelten, wenn man mit ihrer Hilfe eine Person identifizieren kann.

Nur mit einer Fahrzeuggestellnummer kann man keine Person identifizieren. Und weil es sich dabei nicht um ein „personenbezogenes Datum“ handle, sei der Antrag des Pkw-Eigentümers abzuweisen, entschieden die Höchstrichter. Und veröffentlichten im Sinn der Transparenz nun auch diese Entscheidung (14 Os 103/02).

("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.10.2018)

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