Syrische Flüchtlinge: Hochzeit "nach Scharia-Recht" gilt

Hochzeit zwischen Trümmern (Archivbild)
Hochzeit zwischen Trümmern (Archivbild) (c) APA/AFP/JOSEPH EID
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Asylamt und Verwaltungsgericht wollten traditionell geschlossene, später registrierte Ehe nicht akzeptieren, um die Frau ihrem asylberechtigten Mann nach Österreich folgen zu lassen: Laut VwGH illegal.

Wien. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) stärkt die Rechtswirkung einer Ehe, die in Syrien traditionell-muslimisch geschlossen und staatlich anerkannt worden ist. Die österreichischen Behörden dürfen sich nicht mit der Begründung darüber hinwegsetzen, dass solche Ehen und ihre nachträgliche Registrierung in Syrien den Grundwerten der österreichischen Rechtsordnung widersprächen. Eine syrische Frau hat damit bessere Chancen, nach Österreich zu ihrem Ehemann nachzureisen, der hier Asyl erhalten hat.

Die Frau hatte bei der österreichischen Botschaft in Damaskus um eine Einreisebewilligung angesucht. Eine solche ist unter anderem für Ehepartner von Asylberechtigten in Österreich vorgesehen, wenn die Ehe schon vor deren Flucht bestanden hat. Der nachkommende Ehepartner kann dann ebenfalls in Österreich internationalen Schutz beantragen.

Das setzt aber die Gültigkeit der im Ausland geschlossenen Ehe voraus, und die war in diesem Fall fraglich. Dann das Paar hatte zwar vor der Einreise des Mannes in Syrien traditionell-muslimisch geheiratet; aber erst nach der Flucht des Mannes wurde die Ehe gerichtlich registriert und ins syrische Personenstandsregister eingetragen.

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