Rosa statt Rot: Kein neues Sofa

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Symbolbild.(c) Getty Images (Lawrence Lucier)
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Sonnenschaden: Verkäufer muss Couch nicht tauschen.

Wien. Im ersten Rechtsgang hatten die Käufer eines fast 6000 Euro teuren Sofas noch einen Etappensieg vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) erzielen können. Dieser entschied, dass der Möbelverkäufer hätte warnen müssen, wenn er merkt, dass der Käufer ein Ledersofa an einem sonnigen Ort aufstellen will. Die Couch war im Wohnzimmer entlang einer Glasfront aufgestellt worden, wodurch sich das Leder von dunkelrot auf rosa verfärbt hatte (das Rechtspanorama berichtete im Vorjahr).

Ein neues Sofa bekommt der Käufer trotzdem nicht, wie sich nun im zweiten Rechtsgang zeigen sollte. Denn es stellte sich bei einer genaueren Prüfung des Verkaufsgesprächs vor Gericht heraus, dass die Sonneneinstrahlung am Aufstellungsort thematisiert worden war. Und dabei hatte der Verkäufer auch gefragt, ob eine Beschattungsmöglichkeit gegeben sei, was vom Käufer bejaht wurde.

Damit sei die Aufklärungspflicht erfüllt gewesen, befanden das Welser Bezirks- und auch das Landesgericht. Der OGH (10 Ob 47/18m) bestätigte dies. Dem Käufer habe nach der ihm gestellten Frage zur Beschattung schon klar sein müssen, dass die Farbe unter der Sonne leiden könne. (aich)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.10.2018)

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