Guter Ruf der Verwaltungsgerichte in Gefahr

Offenbar will der burgenländische Landeshauptmann Hans Niessl seine Büroleiterin zur Präsidentin des Landesverwaltungsgerichts befördern.
Offenbar will der burgenländische Landeshauptmann Hans Niessl seine Büroleiterin zur Präsidentin des Landesverwaltungsgerichts befördern.(c) APA/ROBERT JAEGER
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Richterliche Verantwortungslosigkeit und politische Rücksichtslosigkeit schaden dem Ansehen der Verwaltungsgerichtsbarkeit, wie zwei aktuelle Fälle am Bundes- und einem Landesverwaltungsgericht zeigen.

Wien. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz ist die bedeutendste Verwaltungsreform der Zweiten Republik. Seit 2014 ist die Rechtskontrolle der Verwaltung auf einem europäischen Niveau, haben die Länder Anteil an der Gerichtsbarkeit, findet sich der Verwaltungsgerichtshof entlastet und es können zahlreiche Verwaltungsbehörden abgeschafft werden. Die hohe rechtsstaatliche Bedeutung der Reform zeigt sich nicht zuletzt daran, dass nunmehr auch im Verwaltungsweg hohe Geldstrafen eingehoben werden können. Dies hat erst jüngst der Verfassungsgerichtshof damit begründet, dass die Verwaltungsrichter dieselben richterlichen Garantien wie die Richter der Zivil- und Strafjustiz genössen, nämlich die Unabhängigkeit, Unversetzbarkeit und Unabsetzbarkeit.

Naturgemäß ist die Bestellung der Richter und Richterinnen der Verwaltungsgerichte besonders sensibel. Einerseits sollen hier – gleich wie in der ordentlichen Gerichtsbarkeit – die Mitglieder des betroffenen Verwaltungsgerichts ein Wort mitzusprechen haben. Andererseits soll – so sieht es die Verfassung eben vor – der Einfluss der obersten Organe von Bund und Ländern gewahrt bleiben.

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