Laut VwGH haben Heiratswillige keinen Anspruch darauf, den Ort der Zeremonie frei zu wählen.
Wien. Die Orangerie im Grazer Burggarten gilt als begehrter Ort für Trauungen in der steirischen Landeshauptstadt. Zwei Brautleute mieteten diese Räumlichkeiten für ihre Hochzeit, doch ihr Projekt mündete statt in einem Fest in einem Rechtsstreit. Denn das Standesamt stellte Bedingungen, welche die beiden nicht akzeptieren wollten.
Zwar hatte das Amt die Orangerie als geeignete Location außerhalb der Amtsräume zur Wahl gestellt. Den Termin für die Amtshandlung wollte es aber nur unter der Voraussetzung reservieren, dass die Brautleute einen privatrechtlichen Vertrag mit einer bestimmten Agentur schließen. Dieser Kooperationspartner der Stadt verlangt für die Organisation 460 Euro.