Schmerzengeld

Frau getroffen: Baumfäller ist schuld

Sägegeräusche allein zeugen noch nicht davon, dass gleich ein Baum fallen könnte, betonen die Gerichte.
Sägegeräusche allein zeugen noch nicht davon, dass gleich ein Baum fallen könnte, betonen die Gerichte. imago/CHROMORANGE
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Auch wenn eine Wanderin Geräusche wahrnahm, musste sie nicht mit dem Fällen eines Baums rechnen, sagt der Oberste Gerichtshof. Und Warntafel war keine aufgestellt.

Es war ein sonniger Maitag, an dem das Unglück geschah. Eine Frau war entlang eines beliebten Wanderwegs unterwegs, als sie Geräusche wahrnahm. Aber hätte sie dadurch schon stutzig werden und ahnen müssen, dass ihr ein gefällter Baum gefährlich werden könnte? Diese Frage galt es für den Obersten Gerichtshof zu lösen. Die Frau war vom Baum getroffen und schwer verletzt worden. Lange Krankenhausaufenthalte waren die Folge, die Verunglückte musste einen Oberarmgips tragen und zahlreiche Operationen in Narkose ertragen. Sogar Dauerfolgen dürften bleiben.

Der für das Fällen verantwortliche Mann wollte aber kein Schmerzengeld zahlen. Er berief sich auf ein Haftungsprivileg, das im Forstgesetz vorgesehen ist. Wird bei Forstarbeiten jemand verletzt, so haften der Waldeigentümer oder andere an der Bewirtschaftung des Walds beteiligten Personen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Und weder das eine noch das andere Verschulden sei hier vorgelegen.
Die verletzte Wanderin fand hingegen, dass der Baumfäller zur Gänze für die Unglücksfolgen einzustehen habe. Sie habe keinerlei Mitverschulden zu verantworten.

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