Weil sie andere Bewohner ordinär beschimpfte, muss eine Frau ausziehen.
Wien. Bis zuletzt hatte sich eine Frau dagegen gewehrt, ihre Wohnung aufgeben zu müssen. Noch vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) erklärte sie, ihr Verhalten sei nur eine Reaktion darauf gewesen, dass der Vermieter sie durch die hellhörige Bauweise des Hauses provoziert habe. Beschimpft hatte die in der Steiermark wohnende Frau allerdings nicht die Vermietungsgesellschaft, sondern die anderen Bewohner im Haus.
So musste sich eine Mitbewohnerin von der Frau anhören, eine „Sexschlampe“ zu sein. Damit es jeder erfährt, hängte die Frau auch einen Zettel ans schwarze Brett, laut dem eine Nachbarin eine „Sexfrau“ sei und das gesamte Gebäude ein „Sexhaus“. Auch beim Finanzamt meldete die Mieterin, dass eine Bewohnerin der Prostitution in der Wohnung nachgehe, was aber nicht stimmte. Überdies verständigte die Mieterin wegen angeblichen Lärms im Gebäude öfter die Polizei.