Verfassungsgerichtshof-Präsidentin kritisiert mit scharfen Worten, wie der scheidende burgenländische Landeshauptmann Niessl eine neue Gerichtspräsidentin einsetzen will.
Wien. „Ich finde diese politischen Besetzungen, wie wir sie vor Augen geführt bekommen haben, ganz schrecklich.“ So deutlich kritisierte Brigitte Bierlein, Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs, die Art, wie im Burgenland die Nachfolge für den Ende 2019 in Pension gehenden Präsidenten des Landesverwaltungsgerichts erfolgt. Bei einer Diskussion über die Verwaltungsgerichtsbarkeit vorige Woche in Wien ließ Bierlein eine klare Präferenz für eine Zuordnung der gesamten Verwaltungsgerichtsbarkeit zum Bund erkennen. Sie finde es „nicht gut“, dass die Landesverwaltungsgerichte in der Kompetenz der Länder seien.
Derzeit fallen ausschließlich der Verwaltungsgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesfinanzgericht in die Zuständigkeit des Bundes. Die Landesverwaltungsgerichte sind hingegen - im Gegensatz zu den Bezirks-, Landes- und Oberlandesgerichten der „ordentlichen“ Gerichtsbarkeit (Zivil- und Strafjustiz) - Sache der Länder. Dies war ein Zugeständnis an die Bundesländer, ohne das diese nicht der Einführung einer flächendeckenden Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz mit Anfang 2014 zugestimmt hätten. Denn damit hat sich die Macht tendenziell weg von der Politik hin zur Gerichtsbarkeit verschoben.