Mutter gepflegt, Frau vernachlässigt: Keine Eheverfehlung

Die betagte Mutter nicht allein zu lassen sei „eine rechtliche und moralische Verpflichtung“, sagt der OGH.
Die betagte Mutter nicht allein zu lassen sei „eine rechtliche und moralische Verpflichtung“, sagt der OGH.(c) REUTERS (Kai Pfaffenbach)
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Wer der Mutter des Partners nicht hilft, muss akzeptieren, dass dieser es oft tut.

Wien. Der Mann sei schuld am Scheitern der Ehe, weil er sich zu sehr um die Betreuung seiner Mutter gekümmert habe. Zu diesem Schluss kamen in einem Scheidungsstreit die ersten beiden Gerichtsinstanzen. Aber kann man jemandem wirklich vorwerfen, dass er den Ehepartner wegen der Pflege eines Elternteils vernachlässigt hat? Der Oberste Gerichtshof (OGH) sah sich gezwungen, einige Klarstellungen in diesem Punkt zu treffen.

25 Jahre lang war die Ehe harmonisch verlaufen. Dann starb der Vater des Mannes. Der Mann begann, sich intensiv um seine hochbetagte Mutter zu kümmern. Bis zu fünfmal pro Woche besuchte er sie. Dabei blieb er zwei bis drei Stunden, manchmal auch noch länger, bei seiner Mutter. Er brachte seine Mutter zum Arzt, zum Friseur oder zum Einkaufen und erledigte Arbeiten rund um ihr Haus.

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