Alko-Lenker fuhr alkoholisiert zur Polizei: "Doppelstrafe" hält

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Themenbild: Alkoholtest(c) APA/GEORG HOCHMUTH
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Verwaltungsgerichtshof lässt Wiederholungstäter beim zweiten Anlauf abblitzen: Mehrfache Bestrafung war gerechtfertigt.

Wien. Einen wegen alkoholisierten Fahrens abgenommenen Führerschein unter Alkoholeinfluss mit dem Auto von der Polizei abholen zu wollen ist vielleicht doch keine so gute Idee. Ein Mann, der das versucht hat, ist jetzt mit einer Beschwerde gegen seine gleich mehrfache Bestrafung vor dem Verwaltungsgerichtshof abgeblitzt. Der Alko-Lenker hatte auch seine Strafe doppelt gesehen, womit seiner Meinung nach das Verbot der zweifachen Verfolgung ein und desselben Delikts verletzt worden sei.

Es war nicht die einzige Verdoppelung im skurrilen Streit. So hatte der Fall bereits eine Vorgeschichte beim VwGH, in der dem Mann noch mehr Erfolg beschieden war (s. Rechtspanorama vom 18. Juni 2018). Dem Autofahrer waren in der Nacht auf den 26. Mai 2017 ein Autoschlüssel und der Führerschein vorläufig abgenommen worden, weil er alkoholisiert am Steuer erwischt worden war. Tags darauf fuhr er mit dem Auto zur Polizei, um seinen Führerschein zu beheben; er erfuhr jedoch, dass das Dokument bei der Bezirkshauptmannschaft sei.

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