Investitionsschutz

Österreich lässt heimische Investoren im Stich

Auch die EVN (im Bild das Kraftwerk Korneuburg) ist durch Investitionen in anderen EU-Ländern betroffen.
Auch die EVN (im Bild das Kraftwerk Korneuburg) ist durch Investitionen in anderen EU-Ländern betroffen.(c) APA/HERBERT PFARRHOFER
  • Drucken

Als Reaktion auf eine Entscheidung des EU-Gerichtshofs kündigt Österreich alle Investitionsschutzabkommen mit anderen Mitgliedstaaten – ohne Übergangsbestimmungen und ohne Nachfolgeregelung.

Wien. Um ausländische Investitionen anzukurbeln, schlossen Staaten seit den Sechzigerjahren bilaterale Investitionsschutzabkommen. Mittlerweile gibt es mehr als 2500 dieser BITs. Festgeschrieben ist auf den durchschnittlich zehn Seiten, Investoren aus dem jeweils anderen Staat nicht zu enteignen oder zu diskriminieren und fair und gerecht zu behandeln.

Auch zwischen EU-Staaten gibt es rund 190 derartige Abkommen. Der EU-Kommission waren diese sogenannten Intra-EU-BITs aber schon lang ein Dorn im Auge: Die Schiedsgerichte seien überflüssig, da die Garantie einer rechtsstaatlichen Ordnung bereits ein Beitrittskriterium zur Union sei. Dass sich aber auch Jahre nach einem Beitritt nationale Interessen in staatlichen Gerichtsurteilen wiederfinden, können etwa österreichische Investoren in Kroatien, Bulgarien oder Polen bestätigen.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.