Familienrecht

Heirat mit Ausländern: Auto kann plötzlich beiden gehören

Im Gegensatz zu den meisten anderen EU-Ländern herrscht hierzulande in der Ehe sogenannte Gütertrennung.
Im Gegensatz zu den meisten anderen EU-Ländern herrscht hierzulande in der Ehe sogenannte Gütertrennung.(c) REUTERS (Nick Carey)
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Zwei EU-Verordnungen ändern ab morgen das anwendbare Recht bei Eheschließungen und Verpartnerungen mit Auslandsbezug.

Wien. Österreich ist anders: Im Gegensatz zu den meisten anderen EU-Ländern herrscht hierzulande in der Ehe sogenannte Gütertrennung. Das bedeutet: Kauft ein Partner zum Beispiel ein Auto, so gehört es ihm allein, während in der übrigen EU meist beide Partner automatisch jeweils zur Hälfte Eigentümer werden. Zwei EU-Verordnungen, die morgen, Dienstag, in 18 der (noch) 28 EU-Staaten in Kraft treten, sorgen nun dafür, dass Heirats- und Verpartnerungswillige neue Wahlmöglichkeiten über solche Rechtsfolgen haben.

Vielfach entsteht umgekehrt auch Handlungsbedarf, wie Christiane Wendehorst, Professorin für Zivilrecht an der Universität Wien, im Gespräch mit der „Presse“ erläutert. Ein Beispiel: Eine EU-Beamtin und ein EU-Beamter, die aus Wien stammen und auf unabsehbare Zeit in Brüssel leben, heiraten in ihrer früheren Heimatstadt. Nach bisherigem Recht in Österreich, wo laut Statistik Austria knapp 30 Prozent aller Ehen einen internationalen Bezug aufweisen, könnten sie sich als Österreicher darauf verlassen, dass die beschriebene Gütertrennung auch während der Ehe bestehen bleibt.

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