Digitalsteuern erfordern Bewegungsprofile

Google und Co. müssten jedem einzelnen Nutzer mehr Aufmerksamkeit widmen.
Google und Co. müssten jedem einzelnen Nutzer mehr Aufmerksamkeit widmen.(c) APA/AFP/TOBIAS SCHWARZ
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Gewinnsteuern auf digitale Dienstleistungen im Absatzmarkt würden nicht nur bisherige Steuergrundsätze auf den Kopf stellen. Sie würden auch US-Unternehmen zwingen, die Aufenthaltsorte ihrer Kunden in Europa zu speichern.

Wien. Mit einer Digitalsteuer will man Unternehmen besteuern, die digitale Dienstleistungen anbieten. Betroffen können Suchmaschinen, Videoportale oder Social-Media-Plattformen sein, die Anzeigen verkaufen, die im betreffenden Staat angesehen oder angeklickt werden. Aber auch Vermittler von Fahrdiensten oder Unterkünften, Anbieter von Cloud-Computing oder Onlinespielen sowie Video-on-Demand-Dienste können, je nach Ausgestaltung, erfasst sein. Der Vorwurf an ausländische, meist amerikanische Anbieter solcher Dienstleistungen: Sie würden hohe Gewinne in Europa erzielen, hier aber keine Steuern zahlen.

Tatsächlich zahlen ausländische Unternehmen, die ihre Waren oder Dienstleistungen in Europa verkaufen, keine Gewinnsteuern in Europa, wenn diese Waren oder Dienstleistungen nicht in Europa hergestellt werden. Dass sie gar keine Steuern zahlen, stimmt allerdings nicht, da sie Umsatzsteuer entrichten. Würden sie Waren verkaufen, so würden sie auch Zölle zahlen. Auf digitale Dienstleistungen gibt es bisher keine Zölle.

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