Menschenrechte: „Staat muss öffentliche Sicherheit schützen"

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg zwingt Staaten zur Balance zwischen widerstreitenden Interessen.
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg zwingt Staaten zur Balance zwischen widerstreitenden Interessen.(c) REUTERS (Vincent Kessler)
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Hannes Tretter, Experte für Grundrechte, verteidigt die Europäische Menschenrechtskonvention gegen die Kritik aus der FPÖ. Im Interesse der Freiheit und Sicherheit aller lasse sie auch Freiheitsbeschränkungen Einzelner zu.

Wien. Statt Fundamentalkritik an der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) zu üben, sollte Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) sagen, wodurch genau er den Gesetzgeber bei Problemen der Migration zu stark eingeschränkt sieht. „Der Innenminister soll sagen, was er im Einzelnen vorhat, dann kann man anhand der Judikatur des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte anschauen, was möglich ist", sagt Hannes Tretter, Leiter des Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte in Wien.

Wenn konkrete Sicherheitsinteressen der Bevölkerung gefährdet sind, Asylanträge nicht rasch genug bewältigt werden können oder Flüchtlinge während des Verfahrens abtauchen, seien das Probleme, die ernst zu nehmen seien. Die aber den Staat nicht zum Zuschauen zwingen: „Die EMRK erlaubt es, auf Entwicklungen und Ereignisse zu reagieren, die öffentliche Interessen gefährden sowie Rechte und Freiheiten von Menschen beeinträchtigen", sagt Tretter. „Denn der Staat hat eine grundrechtliche Gewährleistungspflicht der gesamten Bevölkerung gegenüber; so muss er dafür sorgen, dass sie sich möglichst sicher im öffentlichen Raum bewegen kann, und darf dabei auch die Rechte und Freiheiten anderer beschränken."

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