OGH zeigt Verständnis bei Urteilsveröffentlichung.
Wien. Urteile des Obersten Gerichtshofs (OGH) werden veröffentlicht. Um die Anonymität der Betroffenen zu wahren, werden die Namen der Streitparteien aber anonymisiert. Inzwischen meist so, dass nur der erste Buchstabe des Vornamens und der erste des Nachnamens zu sehen sind. Zuvor war es aber üblich, dass der Vorname voll ausgeschrieben wurde und daneben der erste Buchstabe des Nachnamens stand.
Ebendies störte eine Mutter. Sie beklagte sich beim OGH, dass ihre Kinder in einer aus dem Jahr 2006 stammenden Entscheidung erkennbar seien. Der OGH (8 Ob 140/05d) zeigte für das von der Mutter informell vorgetragene Anliegen Verständnis. Denn die Kinder hätten wirklich seltene Vornamen, noch dazu Doppelvornamen. Die Namen der Kinder wurden nun auf „AAA Z“ und „BBB Z“ anonymisiert. (aich)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.02.2019)