OGH verhilft Anwalt zu Papamonat

Symbolbild: Papa mit Kind
Symbolbild: Papa mit KindAPA/HANS KLAUS TECHT
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Die Krankenkasse verweigerte einem Steirer die Unterstützung für einen Monat mit der Familie, weil er sich nicht von der Liste der Anwälte streichen lassen wollte. Zu Unrecht.

Wien. Während die türkis-blaue Koalition sich gerade zu einer rechtlichen Absicherung des Papamonats für Angestellte durchringt, ist für eine Gruppe von Selbstständigen bereits ein wichtiger Schritt in diese Richtung gesetzt. Und zwar von höchstgerichtlicher Seite: Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat ein formales Hindernis für die Inanspruchnahme des Familienzeitbonus durch Rechtsanwälte beseitigt, das den Papamonat für diese bisher uninteressant gemacht hat.

Andreas Huber-Erlenwein mit seinen Kindern
Andreas Huber-Erlenwein mit seinen KindernAspida

Der Steirer Andreas Huber-Erlenwein hatte zur Geburt seines zweiten Kindes alles vorbereitet, um seine Frau einen Monat lang zuhause unterstützen und sich um die kleine Tochter und derenälteren Bruder kümmern zu können: Er hatte alle unaufschiebbaren Termine als Anwalt Kanzleipartnern anvertraut, auch seine Gewerbeberechtigung als DJ, ein Hobby und Überbleibsel aus seiner Studentenzeit, hatte er ruhend gestellt. Bloß von der Liste der Rechtsanwälte wollte Huber-Erlenwein sich nicht streichen lassen: Während nämlich die Austragung ganz unkompliziert und kostenlos ist, muss man für die Wiedereintragung eine Gebühr von 300 Euro zahlen und eine Wartefrist von einigen Wochen bis zur nächsten Ausschusssitzung der Kammer und zur neuerlichen Angelobung in Kauf nehmen. Ähnliches gilt für die private Gruppenversicherung, in der Huber-Erlenwein versichert war und blieb: Auch die zu verlassen hätte ihm Nachteile beschert, weil er wieder neu und möglicherweise zu einem schlechteren Tarif hätte einsteigen müssen.

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