Fremdenrecht

Höchstgericht: Rasche Abschiebung eines Asylwerbers möglich

Als das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl entschied, war der Somalier gerade in Wien in U-Haft genommen worden.
Als das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl entschied, war der Somalier gerade in Wien in U-Haft genommen worden.(c) Clemens Fabry
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Ein Somalier suchte unter diversen Identitäten Asyl und beschwerte sich über seine Ablehnung. Das EU-Recht ermöglicht laut Verwaltungsgerichtshof, die aufschiebende Wirkung der Beschwerde abzuerkennen.

Wien. Nützt Österreich alle rechtlichen Möglichkeiten, um straffällige oder verdächtige Asylwerber aus dem Land zu bringen? Diese Frage stellt sich rund um die Diskussion über die Sicherungshaft, wie die türkis-blaue Koalition sie für gefährliche Asylwerber einführen will. Eine aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs zeigt, dass das Bundesverwaltungsgericht die sofortige Rückführung eines Mannes vorschnell ausgeschlossen hat, der unter wechselnden Identitäten Asyl gesucht hatte.

U-Haft wegen Drogen-Verdacht

Es ging um einen Somalier, der am 2. Mai 2016 in Österreich um Asyl angesucht hatte. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) sah keinen Grund, den Mann im Lande zu lassen: Es verweigerte ihm am 6. Juli 2018 Asyl ebenso wie subsidiären Schutz und einen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen. Mehr noch: Das BFA entschied auf Rückkehr des Mannes, erklärte seine Abschiebung für zulässig und verneinte eine Frist für eine freiwillige Ausreise. Der Somalier saß zu diesem Zeitpunkt im Wiener Straflandesgericht in Untersuchungshaft, weil er im Verdacht stand, mit Drogen gehandelt zu haben.

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