Strafverteidiger fordern besser nachprüfbare Urteile

Manfred Ainedter
Manfred AinedterDie Presse (Clemens Fabry)
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Der 17. Österreichische Strafverteidigertag forderte den Ersatz der „freien Überzeugung“ von Richtern in der Strafprozessordnung durch eine „rationale und nachprüfbare Überzeugung“.

Linz/Wien. Die Strafverteidiger Österreichs wollen die Gerichte zu besser nachprüfbaren Urteilen zwingen. Beim 17. Österreichischen StrafverteidigerInnentag am Wochenende in Linz wurde mit großer Mehrheit die Forderung verabschiedet, die Strafprozessordnung zu reformieren und die „freie“ Beweiswürdigung durch eine „rationale und nachprüfbare“ zu ersetzen.  

„Ob Tatsachen als erwiesen festzustellen sind, hat das Gericht auf Grund der Beweise nach rationaler, intersubjektiv nachprüfbarer und nicht nach freier Überzeugung zu entscheiden“, heißt es im dritten der von den Strafverteidigern verabschiedeten Beschlüsse. Und weiter: „§§ 14, 258 Abs 2 StPO sind daher dahingehend zu ändern, als das Wort ,freie‘ in der Überschrift von § 14 StPO zu entfallen und ansonsten die Wortfolgen ,nach freier Überzeugung‘ (§ 14 StPO) bzw. ,nach ihrer […] freien Überzeugung‘ (§ 258 StPO) durch die Begriffe der „rationalen und nachprüfbaren Überzeugung“ zu ersetzen sind.“

Erste Vernehmung ohne Anwalt: Verwertungsverbot 

Zudem machen sich die versammelten Strafverteidiger dafür stark, dass der Anspruch von Verdächtigen auf Zuziehung eines Rechtsanwalts besser abgesichert wird. Die Teilnahme des Verteidigers „schon bei der ersten Einvernahme von Beschuldigten muss als Grundrecht ausnahmslos gewährleistet sein“, heißt es in einem weiteren der Beschlüsse. „Ein Verzicht auf dieses Recht kann wirksam erst nach (zumindest telefonisch) erteilter und dokumentierter Belehrung durch eine/n VerteidigerIn erfolgen.“ Die Verletzung dieses „fundamentalen Verteidigungsprinzips“ soll demnach ein absolutes Beweisverwendungsverbot nach sich ziehen.

Verhöre mit Video dokumentieren

Auch Polizeiprotokolle, die regelmäßig von ausschlaggebender Bedeutung für die Hauptverhandlung sind, sollen besser nachvollziehbar werden, indem die Vernehmung per Video dokumentiert wird. „Polizeiprotokolle über die Vernehmung von Beschuldigten und Zeugen dürfen in der Hauptverhandlung nur verwertet werden, wenn sie mit Video aufgezeichnet wurden, es sei denn, ein Verteidiger ist bei der Vernehmung anwesend und verzichtet vor Vernehmungsbeginn ausdrücklich auf die Videoaufzeichnung.“

Und noch eine Forderung der Strafverteidiger-Vereinigung, deren Präsident Grasser-Verteidiger Manfred Ainedter ist: Die in Aussicht genommenen „parteiberuhigten Zonen“ in Justizgebäuden dürften „keinesfalls zur Beschränkung der Kommunikation der Verteidigung mit Staatsanwaltschaft und Gericht führen“.

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