Angeblich falscher "Prof." ist nicht strafbar

Der Magistrat Wien hatte einem Akademiker vorgeworfen, in einer an mehrere Empfänger gerichteten E-Mail den Titel „Prof.“ bzw. „em.-Prof.“ verwendet zu haben.
Der Magistrat Wien hatte einem Akademiker vorgeworfen, in einer an mehrere Empfänger gerichteten E-Mail den Titel „Prof.“ bzw. „em.-Prof.“ verwendet zu haben.(c) Clemens Fabry
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Nur „em.-Prof.“ ist für den VwGH „universitätstypisch“.

Wien. Während Kaiser-Enkel Karl Habsburg mit seinem Internetauftritt eine Diskussion über die Strafbarkeit der Verwendung von Adelsbezeichnungen ausgelöst hat – die Strafdrohung ist noch in Kronen angegeben –, ist nun ein Streit über einen urösterreichischen Ersatz-Adelstitel ausgebrochen: den Professor.

Der Magistrat Wien hatte einem Akademiker vorgeworfen, in einer an mehrere Empfänger gerichteten E-Mail den Titel „Prof.“ bzw. „em.-Prof.“ (wie emeritierter Professor) verwendet zu haben. Weil er damit vorsätzlich unberechtigt eine dem inländischen Hochschulwesen eigentümliche Bezeichnung geführt habe, sollte er nicht weniger als 980 Euro Strafe zahlen. Das Universitätsgesetz enthält dafür einen Strafrahmen von 15.000 Euro.

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