Buslenker verletzt, Strafe höher

Vorangegangen war ein Vorfall in der Stadt Salzburg.
Vorangegangen war ein Vorfall in der Stadt Salzburg. (c) Clemens Fabry
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Buslenker sind vom Strafrecht besonders geschützt. Auch, wenn sie außerhalb des Gefährts Passagieren helfen, sagt der OGH.

Wien. „Wer zuschlägt, wird aus dem Verkehr gezogen, im wahrsten Sinne des Wortes.“ Mit diesem Satz bewarb die (damals rot-schwarze) Regierung im Jahr 2017 eine Verschärfung im Strafrecht, die den öffentlichen Verkehr betraf. Wer Fahrer von öffentlichen Verkehrsmitteln oder Kontrolleure verletzt, erhält seither eine höhere Strafe. Aber kann ein Busfahrer auch außerhalb seines Gefährts noch ein Busfahrer sein? Diese Frage galt es, in einem aktuellen Fall zu klären.

Vorangegangen war ein Vorfall in der Stadt Salzburg. An einer Haltestelle des O-Busses stiegen Leute aus, dies schien einen Mopedlenker aber wenig zu interessieren. Er überholte den Bus rechts und fuhr gefährlich knapp an den Fahrgästen vorbei. Der Buslenker stellte den Mopedfahrer zur Rede. Dieser war nicht nur uneinsichtig, sondern ging im Zuge des Streits auch den Busfahrer brutal an. Der Mopedlenker holte aus und traf mit einem Kopfstoß den Busfahrer auf dessen Stirn. Der Busfahrer erlitt dabei eine Prellung am Kopf.

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