Muslimin bekämpft Burkini-Verbot

Model im Burkini. (Symbolbild)
Model im Burkini. (Symbolbild)APA/AFP/SAEED KHAN
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Die Koblenzer Badeordnung verbietet Burkinis.

Die Stadt Koblenz in Deutschland hat Ende 2018 beschlossen, dass Badegäste „im Nassbereich“ städtischer Schwimmbäder nur Badehosen, Badeanzüge, Bikini oder Badeshorts tragen dürfen. Burkinis dürfen nur ausnahmsweise, und zwar im Rahmen des Schulschwimmens, getragen werden. Eine syrische Frau will diese umstrittene Badeordnung nicht akzeptieren. Die Asylwerberin hat beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz den Antrag auf Normenkontrolle gestellt. Gleichzeitig will sie, dass die entsprechende Regelung bis zu Entscheidung über ihren Antrag sofort außer Kraft gesetzt wird.

Die Syrerin erklärte in ihrem Antrag, sie solle – so haben ihr die Ärzte geraten – zur Linderung ihres Rückenleidens regelmäßig schwimmen gehen. Ihr muslimischer Glaube verbiete es ihr jedoch, dies ohne Burkini zu tun. Da die Koblenzer Badeordnung diesen jedoch nicht erlaubt, sieht sie sich in ihren Grundrechten der Glaubens- und allgemeinen Handlungsfreiheit sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt.

Das Oberverwaltungsgericht will noch im Mai seine Entscheidung fällen. Dabei kann sich das Gericht an keinerlei Präzedenzfällen in Deutschland oder Österreich orientieren. Laut dem Rechtsanwalt der Klägerin gebe es europaweit nur drei bis vier vergleichbare Fälle. In Paris habe ein Gericht in so einem Fall zugunsten der klagenden Muslimin entschieden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.04.2019)

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