Auch einstige Eheverfehlungen könnten eine Rolle spielen, sagt der OGH.
Wien. Ihr Mann spiele schon länger lieber Golf, statt sich um sie zu kümmern, rügte eine Frau. Nun habe er ihr auch noch erklärt, sie „solle sich einen Liebhaber suchen“, das würde ihn „überhaupt nicht stören“. Die rechtlich spannende Frage in dem Fall war aber, inwiefern man dem Ehepartner auch ein schon länger zurückliegendes Verhalten vorwerfen darf.
Fast 29 Jahre nach der Hochzeit hatte die Ehefrau im Jahr 2016 die Scheidungsklage eingereicht. Dafür gab sie eine Vielzahl an Gründen an. So habe der Mann sie sogar in den Jahren 2003 und 2014, als sie bedingt durch zwei Krebsdiagnosen besonders belastet gewesen sei, vernachlässigt. Er habe ihr vorgeworfen, „aus einer „krebsverseuchten Familie“ zu kommen und Depressionen zu haben.