Selbst vor dem Setzen darf man die Haltestange nicht loslassen

In öffentlichen Verkehrsmitteln (im Bild ein Bus der Wiener Linien) muss jeder Fahrgast auf sich selbst aufpassen.
In öffentlichen Verkehrsmitteln (im Bild ein Bus der Wiener Linien) muss jeder Fahrgast auf sich selbst aufpassen.(c) FABRY Clemens
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Eine ältere Frau verletzte sich in einem öffentlichen Verkehrsmittel. Sie hatte die Haltestange auf der Platzsuche nur locker gehalten, als der Bus bremste. Dem Fahrer könne man keinen Vorwurf machen, urteilte der Oberste Gerichtshof. Die Verkehrsbetriebe müssen nicht zahlen.

Wien. „Jeder Fahrgast hat sich im Fahrzeug dauernd festen Halt zu verschaffen. Schäden, die durch Außerachtlassen dieser Vorsichtsmaßnahme eintreten, hat der Fahrgast zu tragen." So steht es in einer Verordnung des Verkehrsministeriums. Und diese Regel ist streng auszulegen, wie nun der Oberste Gerichtshof (OGH) entschied. Leidtragende ist eine ältere Frau, die die Haltestange nur locker angefasst hatte, weil sie gerade auf einen Sitzplatz zuging.

Der Fall spielt in einem Salzburger O-Bus, also einem Verkehrsmittel, das gewissermaßen ständig an der Stange hängt. Dass diese Regel auch für Fahrgäste gilt, war einer 75-jährigen Frau aber so nicht bekannt. Dabei hielt sich die ältere, aber rüstige Dame nach dem Einsteigen sogar an einer Stange an. Doch als sie einen freien Sitzplatz im vorderen Teil des Busses erspähte, lockerte die Frau ihren Haltegriff etwas, um sich dem Sessel zu nähern. Sie wollte gerade mit der anderen Hand an einer dem Sitzplatz näheren Stange Halt finden, als das Unglück geschah. Der Bus hatte die Haltestelle bereits verlassen, bremste nun aber plötzlich. Die Frau stürzte und verletzte sich. Und sie klagte Busfahrer plus Verkehrsbetriebe auf eine Stange Geld (mehr als 9000 Euro).

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