Hohe Hürden auf dem Weg zum Datenschutz

Eine Hausverwaltung sorgte für mehr Transparenz, als den Bewohnern bei persönlichen Daten lieb war.
Eine Hausverwaltung sorgte für mehr Transparenz, als den Bewohnern bei persönlichen Daten lieb war.(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Ein Jahr DSGVO. Die EU-Datenschutzgrundverordnung gilt seit einem Jahr. Erfahrungen mit der zuständigen Behörde sind ernüchternd.

Innsbruck. Am 25. Mai jährte sich das Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zum ersten Mal. Sie führte zu einem Aufschrei in Österreich und auch Europa. Insbesondere Unternehmen befürchteten Überregulierungen und waren von den drohenden Geldstrafen von bis zu 20 Millionen Euro verunsichert.

Das Fazit nach einem Jahr DSGVO ist aus Sicht des Datenschutzes aber ernüchternd. Das liegt einerseits in den bereits zahlreich diskutierten Aufweichungen der Verordnung im Zuge der Umsetzung. Andererseits ergeben sich, wie man ein Jahr später sieht, gravierende Probleme in der praktischen Handhabung der Verordnung im Beschwerdeverfahren.

Auf Basis der von anwaltlicher Seite geführten Beschwerdeverfahren bei der Datenschutzbehörde konnte man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass kein besonderes Interesse daran besteht, belegte Verletzungen des Datenschutzes entsprechend zu prüfen oder gar festzustellen. In den im Juni 2018 eingeleiteten Verfahren wurden umfangreiche und zahlreiche Datenschutzverletzungen geltend gemacht und auch belegt. Eine Hausverwaltung war auffallend leichtfertig mit persönlichen Daten der Bewohner umgegangen.

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