Medienfreiheit: Adresse von Kuhn-Freundin kein Tabu

Gustav Kuhn.
Gustav Kuhn.(c) APA/EXPA/JOHANN GRODER
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Frage nach möglicherweise unerlaubtem Tiroler Zweitwohnsitz im privaten Umfeld des Ex-Leiters der Festspiele Erl darf thematisiert werden, so der OGH.

Wien. Die Geschichte der rechtlichen Auseinandersetzungen des Tiroler Bloggers Markus Wilhelm mit den Festspielen Erl und deren ehemaligem künstlerischen Leiter, Gustav Kuhn, ist um ein Kapitel länger. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte zu prüfen, ob die Wohnadressen von Kuhns Freundin öffentlich zur Diskussion gestellt werden dürfen. Hintergrund war die Frage, ob die aus Deutschland stammende und außer in Österreich zumindest auch in Italien lebende Frau in Erl einen verbotenen Zweitwohnsitz habe.

Zur Erinnerung: Der Dirigent Gustav Kuhn legte voriges Jahr seine Funktionen in Erl zurück, nachdem ihm von Künstlerinnen – bis heute ohne gerichtliche Klärung – sexuelle Übergriffe vorgeworfen worden waren. Wilhelm hatte Kuhn unter anderem wegen dessen Führungsstils kritisiert, ihm ein Plagiat vorgeworfen und angebliches Lohn- und Sozialdumping angeprangert.

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