Schadenersatz: Auch der Schwager gehört zum Haushalt dazu

Eine Frau kann die Arbeit im Haushalt, für den sie bisher überwiegend allein zuständig war, nur mehr eingeschränkt ausüben.
Eine Frau kann die Arbeit im Haushalt, für den sie bisher überwiegend allein zuständig war, nur mehr eingeschränkt ausüben.(c) imago/Ikon Images (Jamie Jones)
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Eine Frau kann sich nach einem Unfall nicht mehr genügend um ihren Schwager kümmern. Deswegen erhält sie zusätzliches Geld.

Wien. Wird jemand verletzt und kann sich nicht mehr um den Haushalt seiner Familie kümmern, so gewähren die Gerichte Schadenersatz. Der schuldige Unfallgegner muss dann dafür zahlen, dass man eine Person engagiert, die aushilft. Doch was gilt, wenn der Verletzte sich im Haushalt auch um eine Person gekümmert hat, um die er sich von Gesetzes wegen nicht hätte scheren müssen? In dieser Frage korrigiert nun das Höchstgericht die Vorinstanz.

Geklagt hat eine Frau, die als Radfahrerin verletzt worden war. Auf einem Betriebsareal war es zu einem Unfall mit einem Gabelstaplerfahrer gekommen. Dieser war am Unglück schuld. Auch stand bereits fest, dass die verletzte Radfahrerin wegen der Unfallfolgen Schadenersatz und für die Zukunft eine monatliche Rente erhält. Denn sie kann die Arbeit im Haushalt, für den sie bisher überwiegend allein zuständig war, nur mehr  eingeschränkt ausüben.

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