Kontakt zu Kind nach Lüge möglich

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Nur, wenn das Kindeswohl gefährdet ist, darf es keine Besuche geben.

Wien. Der Oberste Gerichtshof (OGH) stärkt das Kontaktrecht von Eltern gegenüber den von ihnen getrennt lebenden Kindern. Die Höchstrichter widersprachen beiden Vorinstanzen, die einem Vater nach einem Fehlverhalten den künftigen Kontakt zu seiner Tochter verwehren wollten.

Zwischen den Eltern besteht schon seit der Geburt des Kindes im Jahr 2009 keine Gesprächsbasis. Die Mutter erhielt das alleinige Sorgerecht, das aber auch der Vater wollte. Nun vereinbarte der Vater aber mit der Mutter, dass er alle 14 Tage seine Tochter in einem Besuchscafé – also unter den Augen Dritter – sehen darf.

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