„Datenschutz systematisch verletzt“

Salzburger Anwalt erklärt sein Vorgehen gegen reihenweise Online-Anbieter.

Wien/Salzburg. „Es geht um gezieltes datenschutzwidriges Tracking, Profiling und Retargeting zum Zweck der Gewinnoptimierung im maximal denkbaren Umfang“: So erklärt Peter Harlander, warum er gegen mehrere Online-Anbieter in Deutschland und Österreich mit Schadenersatz- und Unterlassungsansprüchen vorgeht. Harlander ist jener Salzburger Rechtsanwalt, der (wie berichtet) für eine Mandantin von einem Unternehmen allein 14.000 Euro fordert (13.000 für Datenschutzverletzungen, 1000 für die eigenen Kosten).

Egal, ob man beim Surfen im Web den üblichen Datenschutzhinweis akzeptiere oder nicht – seine datenschutzaffinen Mandanten tun es nicht, sagt Harlander –, man werde beim Weitersurfen oft jedenfalls „von Werbung verfolgt“. Die meisten Datenschutz-Bars hätten „nur dekorative Wirkung“. Angesichts der Fülle an Informationen, die über die Nutzer gesammelt würden, findet der Anwalt 1000 Euro Schadenersatz je „Dienst“, an den sie weitergegeben würden (wie Facebook Pixel, Google DoubleClick), sogar moderat.

„Ich bedaure, dass mehr als ein Jahr nach Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung die Mehrzahl der Webshops ihr Geld immer noch mit systematischen Datenschutzverletzungen verdient“, sagt Harlander. Auf seine Abmahnungen gegen rund 40 Unternehmen würden einige einsichtig reagieren und (zumindest teilweise) zahlen. Andere jedoch nicht; die ersten Klagen stünden daher „unmittelbar bevor“. (kom)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.09.2019)

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