Uni Linz: Nur Frauen durften sich bewerben

Linz Frauen durften sich
Linz Frauen durften sich(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Männer wurden von Assistentenstellen explizit ausgeschlossen, doch die reinen „Frauenstellen“ dürften illegal sein. „Ich halte sie gelinde gesagt für rechtlich problematisch“, sagt Experte Funk.

Linz. Die Ausschreibung lässt keine Zweifel offen. Ausschließlich „Universitätsassistentinnen“ werden gesucht. Auf ihrer Homepage übertitelt die Universität Linz die Ausschreibung auch mit dem Begriff „Frauenstellen“. Gleich auf drei Fakultäten werden Jungdoktorinnen gesucht. Wer genommen wird, darf sich sechs Jahre lang über eine Stelle als Wissenschaftlerin freuen, eine Verlängerung ist möglich.

Die Universität Linz bestätigte auf Anfrage der „Presse“, dass Bewerbungen für Männer bei diesen Posten nicht gefragt sind. Das stelle auch keine unzulässige Diskriminierung dar, sagt Manfred Rathmoser, Sprecher der Uni Linz. So seien laut EU-Recht „spezifische Vergünstigungen für ein Geschlecht zulässig“, wenn diese zum Ausgleich von Benachteiligungen dienen. Und Frauen seien in der Wissenschaft unterrepräsentiert. Auch das österreichische Bundesgleichbehandlungsgesetz normiere Frauenförderungsmaßnahmen, solange der Frauenanteil in einem Bereich unter 45 Prozent liegt.

So einfach sei die Sache nicht, betont jedoch Bernd-Christian Funk, Experte für öffentliches Recht an der Uni Wien. Funk studierte für die „Presse“ die Stellenausschreibung genau. Sein Schluss: „Ich halte sie gelinde gesagt für rechtlich problematisch“, so Funk. Zwar dürften bei Jobvergaben im öffentlichen Bereich Frauen bevorzugt werden. „Doch man darf nicht Männer automatisch ausschließen.“ Heißt im Klartext: Man kann zwar in der Ausschreibung festhalten, dass bei gleicher Qualifikation der weiblichen Bewerberin der Vorzug gegeben wird. Männern aber nicht einmal die Chance zu geben, ihre Qualifikation zu präsentieren, ist illegal. Das gehe aus der Judikatur des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) hervor, so Funk. Und auch die österreichischen Normen würden gegen die Zulässigkeit reiner Frauenstellen sprechen, meint Funk.

Schadenersatz möglich

Was kann nun ein Mann tun, der sich von einer derartigen Ausschreibung diskriminiert fühlt? Er könnte sich trotzdem bewerben, danach den Rechtsweg beschreiten und Schadenersatz sowie eine immaterielle Entschädigung erlangen, erklärt Funk. Im aktuellen Fall ist es dafür aber schon zu spät: Die Bewerbungsfrist sei vorbei. „Und kein Mann hat sich beworben“, stellt Uni-Sprecher Rathmoser klar. Die Frauen, die für die Assistentenstellen ausgewählt werden, hätten aber selbst bei Protesten von Männern nichts mehr zu befürchten gehabt. Ist der Posten einmal an sie vergeben, kann ihnen dieser nicht mehr weggenommen werden – auch wenn die Ausschreibung nicht korrekt war.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.05.2010)

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