Höchstgericht

„Komplett saniertes“ Haus grob mangelhaft: Maklerprovision retour

Im gekauften Haus waren noch einige Sanierungsarbeiten nötig.
Im gekauften Haus waren noch einige Sanierungsarbeiten nötig.(c) Antonia Schneider
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Immobilienmaklerin, die sich auf schönen Schein gestützt hat, muss mehr als die Hälfte zurückzahlen.

Wien. Sie hätte es besser wissen müssen: Das Haus, das von einer Immobilienmaklerin in Niederösterreich zum Kauf vermittelt wurde, war nicht so gut in Schuss, wie es den Anschein hatte – und wie sie die Käufer glauben machte. Diese Käufer verlangten einen Teil der Provision zurück, wogegen sich die Maklerin bis hinauf zum Obersten Gerichtshof (OGH) wehrte.

„Komplett saniert und der Dachausbau neu errichtet“: So wurde das Haus im Exposé der Maklerin beschrieben. Bis auf die Außenmauern sei alles abgetragen worden. All das bestätigte die Vermittlerin bei einer Besichtigung auch mündlich. Sie war an der sogenannten Sanierung nicht ganz unbeteiligt gewesen: Als Mitgesellschafterin einer GmbH, die Immobilien kauft, herrichtet und weiterverkauft, hat sie der Verkäuferin die Mittel für die erforderlichen Baumaßnahmen zur Verfügung gestellt und auch eine Projektentwicklungsgesellschaft vermittelt, die zur Generalunternehmerin des Projekts werden sollte.

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