Von Handyortung bis zur Extremistenabwehr

(c) Vinzenz Schüller
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Besondere Ermittlungsmaßnahmen: Der Rechtsschutzbeauftragte beim Innenministerium, Manfred Burgstaller, stellt einen verantwortungsbewussten Umgang der Polizei mit ihren Ermächtigungen fest – so weit er involviert wird.

Wien. Als vorige Woche drei polnische Bergsteiger am Großglockner gesucht wurden, hofften die Einsatzkräfte zunächst (und leider vergeblich), die Vermissten mit Hightech-Hilfe zu finden: mittels Ortung eines mitgeführten Handys. Rechtlich handelt es sich dabei um die Ermittlung personenbezogener Daten, die behördlicherseits einer gesetzlichen Grundlage bedarf. Die ist im Sicherheitspolizeigesetz zu finden und betrifft jene der „besonderen Ermittlungsmaßnahmen“, die von der Polizei am häufigsten ergriffen wird.

Das geht aus dem soeben veröffentlichten Bericht des Rechtsschutzbeauftragten beim Innenministerium, Manfred Burgstaller, hervor (SIAK-Journal 3/2010).Der emeritierte Wiener Strafrechtsprofessor hat darin die im Jahr 2009 an ihn gerichteten Meldungen der Sicherheitsbehörden über besondere Ermittlungsmaßnahmen ausgewertet. Insgesamt zeigt sich, wie Burgstaller der „Presse“ bestätigt, das Bild eines verantwortungsbewussten Umgangs der Polizei mit ihrer Ermächtigung.

Durchwegs geht es um die Verarbeitung personenbezogener Daten, die der Betroffene selbst nicht bemerkt und auf die deshalb der Rechtsschutzbeauftragte gleichsam stellvertretend sein Auge hat. Je nach Intensität der Ermittlungsmaßnahmen ist auch seine Kontrolle unterschiedlich intensiv. Die „Ermittlung von Standortdaten“ (Handypeilung) etwa braucht nur nachträglich gemeldet zu werden, damit der Rechtsschutzbeauftragte dann prüfen kann, ob die Annahme gerechtfertigt war, dass der Besitzer des Handys in Gefahr war. Interessant ist, wie sich unter 776 Meldungen die angenommenen Gefährdungen verteilen (s. Grafik): Noch weit vor befürchteten Unfällen (152) führt die Sorge um einen Selbstmord der gesuchten Person (536) die Liste der Anlässe an. Wie oft die Ortung ihren Zweck erfüllt und eine Rettung ermöglicht hat, darüber müssen die Meldungen keine Auskunft geben. Taten sie es trotzdem, wurde bei mehr als jeder dritten ein Erfolg gemeldet.

Auch die zweithäufigste Form von Ermittlungen, die dem Rechtsschutzbeauftragten zu melden sind, unterliegt dessen nachprüfender Kontrolle: die Verwendung fremder Bilddaten. Gemeint ist damit etwa die Auswertung von Videoaufzeichnungen in der U-Bahn oder in Geschäften. Sie wird vor allem für Fahndungszwecke eingesetzt. Ein besonders tragischer Fall war, allerdings schon 2008, der Tod des Wiener VP-Politikers Gottfried Natschläger – mithilfe von Videoaufzeichnungen vom Tatort konnte jener Bursch ausgeforscht werden, der ihn niedergestoßen hatte. Die meisten Bilder stammten (2009) allerdings aus Kameras an Bankomaten, wo jemand entweder vergessenes Geld an sich genommen hat oder unberechtigt selbst Geld abheben wollte.

Videoüberwachung von Hotspots

Nicht bloß nachträglich, sondern schon als Vorhaben gemeldet werden müssen die Videoüberwachung von Kriminalitätsschwerpunkten (wie Drogenumschlagplätzen) und die „Einrichtung von Analysedatenbanken“ (z. B. zur Aufklärung oder Verhinderung organisierter Autodiebstähle). Zu diesen – ungleich selteneren – Maßnahmen kann sich der Rechtsschutzbeauftragte sofort äußern. Die sechs im Jahr 2009 gemeldeten polizeilichen Videoanlagen im öffentlichen Raum waren für Burgstaller umfassend und überzeugend begründet; bei einer von drei Analysedatenbanken wollte er sich bloß noch vergewissern, was nach der Schließung mit den Daten passieren würde, ehe er seinen Vorbehalt zurückziehen konnte. Sie wurden gelöscht.

Die intensivste – und deswegen an die vorherige Ermächtigung des Rechtsschutzbeauftragten gekoppelte – Maßnahme ist die „erweiterte Gefahrenerforschung“: Das ist die systematische, geheime und auch technisch unterstützte Beobachtung von Gruppierungen, die als bedrohlich einzustufen sind. Es muss damit zu rechnen sein, dass es „zu mit schwerer Gefahr für die öffentliche Sicherheit verbundener Kriminalität, insbesondere zu weltanschaulich oder religiös motivierter Gewalt, kommt“. Positiv ist für Burgstaller, dass die Behörden ihre (teils Fortsetzungs-)Anträge „sehr verantwortungsbewusst“ stellten, konnten doch knapp 90 Prozent genehmigt werden. Besorgniserregend findet er aber den hohen Anteil verschiedenster Ausprägungen von islamistischem Extremismus (zwei Drittel der Meldungen), gefolgt von Rechtsextremismus, Spionageabwehr und Linksextremismus. „Ich bin sehr froh, dass wir den Verfassungsschutz haben – und die Möglichkeit, diese Leute zu beobachten, bevor etwas passiert“, sagt Burgstaller zur „Presse“.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.11.2010)

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