Wiener Querflötenlehrerin darf mit 61 wieder arbeiten

Streit beigelegt. Stadt nimmt Gekündigte wieder auf.

Wien/Kom. Die Arbeit über das Regelpensionsalter hinaus ist gewiss kein Massenphänomen, aber Einzelfälle gibt es: Die Stadt Wien hat kürzlich eine heute 61-jährige Musikschullehrerin wieder eingestellt, die mit 60 bereits aus Altersgründen gekündigt worden war. Die Frau hat dazu allerdings rechtliche Unterstützung benötigt.

Das „Rechtspanorama“ hatte im Vorjahr über den Fall berichtet. Damals war nicht bloß die Kündigung bereits erfolgt, sondern ein Prozess dagegen in allen Instanzen verloren. Die Querflötenlehrerin hat zwei Söhne, einen heute 21-jährigen Studenten und einen adoptierten 15-Jährigen, in ihrem Haushalt zu versorgen und tat sich mit einer Pension, die kaum mehr als die Hälfte des Aktivbezugs ausmachte, schwer und wollte deshalb länger arbeiten. Vertreten durch den Wiener Anwalt Robert Palka und unter Berufung auf das EU-Recht, das eine Diskriminierung bei der Arbeit aufgrund des Geschlechts verbietet, klagte die Frau die Stadt nochmals, und zwar auf eine Entschädigung. Daraufhin wurde ein Vergleich erzielt, wonach die Lehrerin nun doch noch zweieinhalb Jahre arbeiten darf.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.02.2011)

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