Nachwuchsmangel: Staatsanwälte werben Advokaten ab

Nachwuchsmangel Staatsanwaelte werben Advokaten
Nachwuchsmangel Staatsanwaelte werben Advokaten(c) APA/GEORG HOCHMUTH (GEORG HOCHMUTH)
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Zu wenige Jungrichter wollen als Ankläger arbeiten. Nun werden per Inserat Anwälte gesucht, die schnell "umgeschult" werden können. Warum wollen die jungen Juristen lieber Richter als Staatsanwälte werden?

Wien. Im Gerichtssaal finden sich Verteidiger und Staatsanwalt auf der jeweils gegnerischen Seite wieder. Doch noch nie war es so einfach, die Seite zu wechseln. Die Oberstaatsanwaltschaft Wien umgarnt nämlich Advokaten. Ihnen soll ein Wechsel in den Staatsdienst schmackhaft gemacht werden. Schließlich gilt es, 16 freie Posten im OLG-Sprengel Wien zu besetzen.

„Wir haben Annoncen geschaltet“, erklärt Oberstaatsanwalt Werner Pleischl im Gespräch mit der „Presse“. Auf der Internetseite der Wiener Anwaltskammer und des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags findet sich die Stellenausschreibung. Verlangt werden laut Inserat Leistungsfähigkeit, Organisationstalent und – was für Juristen nicht ganz unwichtig sein dürfte – „hervorragende rechtliche Kenntnisse“. Und last but not least ist eine abgeschlossene Rechtsanwaltsprüfung Voraussetzung. Denn wer diese hat, kann schnell zum Ankläger umgeschult werden. Man kann sich die Jahre als Richteramtsanwärter und die schwierige Richteramtsprüfung ersparen. Nur eine Ergänzungsprüfung müssten die Advokaten zwingend ablegen, erklärt Pleischl.

Die Stellenausschreibung wird durchwegs angenommen: Bereits „zwei Dutzend“ Anwälte hätten ihr Interesse bekundet, sagt Pleischl. Doch warum sucht man überhaupt externe Bewerber? „Wir bekommen zu wenig Leute aus dem richterlichen Nachwuchs“, erklärt der Oberstaatsanwalt. Tatsächlich ist die Zahl jener jungen Leute, die nach der „Grundausbildung“ als Richteramtsanwärter Staatsanwalt werden wollen, stark gesunken. Dabei schien sich die Lücke bei der Staatsanwaltschaft bereits geschlossen zu haben. Im Zuge der neuen, seit 2008 geltenden Strafprozessordnung erhielt die Anklagebehörde 80 zusätzliche Planstellen. In der Justiz meldeten sich genügend Interessenten, die Plätze konnten gefüllt werden. Doch von den neuen Staatsanwälten hätten sich wieder einige beruflich verändern oder den Wohnort wechseln wollen, sagt Pleischl.

Zweite Chance für unfreiwillige Anwälte

Nun gibt es also wieder einen Mangel. Doch warum wollen die Jungjuristen lieber Richter als Staatsanwälte werden? Wer die Laufbahn als Richteramtsanwärter einschlage, wolle eben meist Richter werden, analysiert Pleischl nüchtern. Auch er selbst habe erst im Laufe der Zeit erkannt, welche Reize die Tätigkeit als Staatsanwalt bietet. Zwischen beiden Tätigkeiten – Richter und Staatsanwalt – kann man im Laufe der Karriere relativ problemlos hin und her wechseln. Und was sind die Motive der Advokaten, die nun zur Staatsanwaltschaft wechseln wollen? „Viele sagen, dass sie eigentlich schon immer hier arbeiten wollten“, berichtet Pleischl. Weil es aber vor Jahren zu wenig offene Stellen in der Justiz gegeben habe, hätten diese Leute inzwischen die Anwaltskarriere eingeschlagen. Aber auch die starke Konkurrenzsituation zwischen den Anwälten sei für manche ein Motiv zu wechseln, weiß Pleischl. Interessierte Advokaten sind eingeladen, sich bei Pleischl (mit einem Lebenslauf) zu bewerben. Mithilfe von Personalberatern wird dann untersucht, wer am besten geeignet ist. Der Justizministerin obliegt dann die Ernennung der neuen Staatsanwälte. „Ich hoffe, dass wir einige schon nach dem Sommer beschäftigen können“, sagt Pleischl.

Ein kleines Problem gibt es freilich: Sind die Advokaten erst einmal Staatsanwälte, kann sie niemand zwingen, das zu bleiben. Sie dürften sich später auf freie Richterposten bewerben, wodurch ein neuer Mangel an Staatsanwälten entstehen könnte.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.03.2011)

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