EuGH-Urteil: Software darf kopiert werden

(c) AP (Ahn Young-joon)
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Konkurrenten dürfen Computerprogramme legal "nachbauen". Nur der Quellcode ist geschützt. Im konkreten Fall verklagte das Softwarehaus SAS den Mitbewerber World Programming (WPL).

Wien/Auer. Softwarefirmen können sich nicht länger darauf verlassen, dass das Urheberrecht die Konkurrenz daran hindert, ihre Computerprogramme einfach zu kopieren. Lediglich der Original-Programmcode (Quellcode) ist geschützt, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) – nicht aber Funktionalität oder Programmiersprache der Software.

Ein Schutz, der über den Quellcode hinausgehe, würde es erlauben, „Ideen zu monopolisieren“, begründete das Gericht sein Urteil. Dies sei „zum Schaden des technischen Fortschritts und der industriellen Entwicklung“.

Damit ist es Programmierern künftig grundsätzlich gestattet, jede Software von Konkurrenten zu kaufen, und sie so lange zu analysieren, bis sie darauf aufbauende Alternativprogramme entwickeln können.

Weniger Rechte für Lizenzgeber

Im konkreten Fall verklagte das Softwarehaus SAS den Mitbewerber World Programming (WPL) im Grunde genau deswegen vor dem britischen High Court. SAS verkauft ein Programm zur statistischen Datenanalyse, das es den Nutzern erlaubt, eigene Anwendungsprogramme in der SAS-Programmiersprache zu schreiben. WLP erwarb eine Lizenz des Programms und entwickelte darauf aufbauend eine Alternativsoftware, in die frühere SAS-Kunden auch ihre bisher erstellten SAS-Programme einbetten konnten.

Da WPL jedoch keinen Zugriff auf den SAS-Quellcode hat, sei das Urheberrecht dadurch nicht verletzt worden, entschied das Gericht. Dabei mache es auch keinen Unterschied, dass der Lizenzgeber SAS seinen Kunden die Software nur für „nicht produktive Zwecke“ überlassen hat. Jedem Lizenznehmer sei es gestattet, Software im Rahmen des üblichen Gebrauchs zu testen, zu analysieren und nach den zugrunde liegenden Ideen zu forschen, heißt es im Urteil. Vertragliche Bestimmungen, die das verbieten, seien unwirksam.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.05.2012)

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