Neue Regeln für Handel mit Derivaten

Derivate Lehman
Derivate Lehman(c) EPA (JUSTIN LANE)
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Die EU ordnet den Handel mit Derivaten neu und will damit den Finanzmarkt stabiler machen. Viele Unternehmen sind von den Regeln betroffen und wissen es nicht.

Wien . Was müssen wir wann und wie tun? Diese Frage stellen sich Unternehmen häufig, die nicht wissen, ob sie nun von der European Market Infrastructure Regulation (EMIR) betroffen sind oder nicht. Diese ordnet den Handel von standardisierten außerbörslichen (OTC) Derivaten neu. Das Regelwerk entstand als Reaktion auf das Lehman-Desaster. 2009 einigten sich die G20-Staaten, den OTC-Markt strenger zu regulieren, um so für eine höhere Transparenz zu sorgen.

Bei Derivaten handelt es sich um Finanzinstrumente, deren Wert von der künftigen Kursentwicklung anderer Wertpapiere, Handelsgüter oder marktbezogener Referenzgrößen wie Zinssätzen abhängt. Beispiele für OTC-Derivate sind Optionen, Swaps, aber auch Kredit-, Rohstoff-, Währungs- und Zinsderivatkontrakte.

Im August 2012 trat die EMIR als Verordnung in Kraft. Besondere Bedeutung hat sie deshalb, weil von ihr nicht nur Banken, Versicherungen oder Wertpapierfirmen betroffen sind, sondern auch Unternehmen außerhalb des Finanzsektors, sofern sie Derivatverträge abschließen. Zu diesen sogenannten „nichtfinanziellen Gegenparteien“ zählen zum Beispiel Erdölimporteure, Industriebetriebe aus der Energie- und Rohstoffbranche und Fluglinien.

„Es gehört zur gängigen Praxis, dass Unternehmen zur Absicherung von Währungs-, Preis- und Kursrisken Derivate abschließen. Sie alle müssen sich mit der EMIR befassen, um abzuschätzen, ob sie nun von Pflichten betroffen sind und wenn ja, in welchem Umfang“, sagt Astrid Hartmann, Finanzrechtsexpertin bei Wolf Theiss.

Bei der FMA hat man jedoch den Eindruck, bei vielen Unternehmen sei das Bewusstsein noch nicht ausreichend vorhanden, obwohl sie die ersten Schritte schon getan haben sollten:

•Genaue Dokumentation. Seit dem 15. März muss jedes Unternehmen seinen Derivatehandel exakt dokumentieren und täglich den Wert der ausstehenden Kontrakte ermitteln. Das heißt, die Vertragspartner müssen einander die Abschlüsse auf elektronischem Weg bestätigen. „Das sollte für die meisten Unternehmen kein Problem sein“, sagt Stephan Pachinger, Banking-Anwalt bei Freshfields. „Es wird wohl schon zuvor Aufzeichnungen gegeben haben, um sich im Nachhinein keinen Diskussionen auszusetzen. Die meisten Abschlüsse finden ja mündlich am Telefon statt. Aber sicherlich ist es passiert, dass die eine oder andere Confirmation unvollständig war.“

•Meldepflichten. „Die Handelnden müssen Einzelheiten zu den abgeschlossenen Derivatkontrakten, den beteiligten Vertragsparteien und allen damit einhergehenden Änderungen an ein zentrales Transaktionsregister melden“, erklärt Hartmann. Dieser Verpflichtung können Unternehmen allerdings derzeit noch gar nicht nachkommen, weil es noch keine Transaktionsregister gibt. 90 Tage nach der offiziellen Registrierung des ersten wird die Meldepflicht schlagend. Nach Einschätzung der europäischen Finanzaufsicht ist mit dem 1. September 2013 zu rechnen. „Voraussichtlich wird es in Europa zunächst zwei Transaktionsregister geben“, sagt Martin Klauzer, Head of Finance der Unicredit Bank Austria.

Eine Meldung ist aufwendig. 85 Felder müssen die Unternehmen ausfüllen und spätestens am folgenden Arbeitstag in das Register eintragen. Hier erhoffen sich die Banken Geschäft: „Die Verordnung erlaubt, dass Unternehmen die Meldung der Derivate delegieren. Dieses Service werden wir sicherlich anbieten“, bestätigt Klauzer.

•Obligatorisches Clearing. Die Verpflichtung zum Clearing über eine sogenannte zentrale Gegenpartei sieht die EMIR neben Finanzinstituten auch für Unternehmen vor, die über bestimmten Schwellenwerten liegen. „Clearing“ bedeutet, dass der Vertragsabschluss nicht direkt zwischen den beiden Parteien, sondern über ein Unternehmen, ein Clearinghouse, abgewickelt wird. Das übernimmt auch das Risiko für den Fall, dass Käufer oder Verkäufer pleitegehen. „Über der Clearing-Schwelle werden in Österreich nur einige wenige Unternehmen liegen“, sagt Günther Pastl, Head of Group Treasury der Voestalpine. „Wir liegen jedenfalls darunter.“

Um das sagen zu können, bedarf es einigen Aufwandes. Täglich muss auf Basis der aktuellen Kurse der Wert der ausstehenden Kontrakte ermittelt werden. Liegt er über der Clearing-Schwelle, muss bei der FMA unverzüglich Meldung gemacht werden. Beim Verbund hat man extra eine eigene unternehmensinterne Projektgruppe ins Leben gerufen, die die fristgerechte Umsetzung aller Maßnahmen sicherstellt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.04.2013)

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